„Cum nimis absurdum et inconveniens existat, ut Iudaei, quos propria culpa perpetuae servituti submisit...“
„Da es allzu widersinnig und unziemlich ist, dass die Juden, die ihr eigenes Vergehen zu ewiger Knechtschaft verdammt hat...“
Dann eine Strecke am Tiber entlang, der sehr dunkelgelb und trüb dahinfließt und weiter in das ehemalige jüdische Ghetto Roms, ganz nah am Fluß gelegen, der damals noch heftig und regelmäßig die ufernahen Gebiete überflutete.
Der Begriff Ghetto stammt aus Venedig, wo das jüdische Viertel Cannaregio oder Gettore nahe einer Gießerei lag, im Venezianischen: ghèto - getto = Guss, die aus Gründen des Brandschutzes vom Rest der Stadt abgeriegelt zu sein hatte. Hier mußte sich die jüdische Bevölkerung Venedigs ab 1516 ansiedeln.
1555 legte Papst Paul IV. im Zuge der Gegenreformation in der Bulle Cum nimis absurdum genauestens fest, nach welchen Regeln, die jüdischen Bürger Roms von jetzt an zu leben hatten und in Rom lebten Juden schon seit über tausend Jahren. Die Formulierungen klingen unangenehm vertraut.
1. Juden dürfen nur in zugewiesenen Vierteln, Stadtteilen und besonders gekennzeichneten Straßen siedeln. Diese Wohngebiete sollen von denen der Christen getrennt sein und nur durch einen Zugang zu betreten sein.
Das Ghetto wurde von einer Mauer eingeschlossen, deren Bau die Juden selbst bezahlen mußten. Auf circa 200 Meter mal 250 Meter lebten hier zu Hochzeiten 10.000 Menschen. Abends wurde das Ghetto abgeschlossen und erst am Morgen wieder geöffnet.
2. Die Juden dürfen nur noch eine einzige Synagoge innerhalb ihres Wohngebietes besitzen. Der Neubau weiterer Synagogen wird untersagt. Alle übrigen Synagogen müssen abgerissen werden, Grundbesitz verkauft werden.
Die Bevölkerung des Ghettos bestand aus Juden, die schon sehr lang in Rom lebten, oder aus dem Orient, aus Deutschland, ja aus nahezu aller Herren Länder hierher gekommen waren und also auch unterschiedliche religiöse Gewohnheiten hatten, die mußten sich jetzt eine Synagoge teilen. Eine Art jüdischer Zwansökumene.
3. Der jüdischen Bevölkerung wird angeordnet, dass Männer einen deutlich sichtbaren gelben Hut und Frauen ein anderes kennzeichnendes Kleidungsstück derselben Farbe tragen müssen. Davon dürfen sie keine kirchliche Ausnahmegenehmigung erwerben, selbst von den höchsten päpstlichen Behörden nicht.
4. Juden dürfen keine christlichen Diener, Krankenpfleger oder Ammen in Dienst nehmen.
5. Weder sie selbst noch ihre Angestellten dürfen an christlichen Feiertagen und an Sonntagen arbeiten.
6. Sie dürfen Christen nicht bedrängen, schon gar nicht durch fingierte Schuldscheine und Verträge.
Fingiert war sicher Auslegungssache. Den Juden war der Zugang zu Handwerksberufen verwehrt. Sie durften Geld verleihen, etwas was Christen als Sünde verboten war, und Altkleider & Lumpen sammeln und verarbeiten.
7. Sie dürfen mit Christen nicht zusammen spielen, essen oder gar Freundschaften pflegen.
8. In ihren Rechnungsbüchern dürfen sie für die Konten von Christen nur die lateinische oder italienische Sprache und Schrift benutzen, andernfalls können sie diese Unterlagen nicht vor Gericht verwenden. 9. Solche jüdischen Händler dürfen kein Getreide liefern noch andere lebensnotwendige Waren. Ausnahme bildet der Lumpenhandel.
10. Jüdische Ärzte dürfen auch auf ausdrückliches Ersuchen keine Christen behandeln.
11. Sie dürfen sich auch von christlichen Bettlern nicht Herren nennen lassen.
12. Die Juden müssen ihre Kredite tagesgenau abrechnen, nicht nach angefangenen Monaten. Pfänder dürfen erst nach Ablauf von 18 Monaten verkauft werden. Mehrerlöse müssen dem Pfandgeber ausgezahlt werden.
13. Juden sind der Gesetzgebung ihres jeweiligen Wohnortes unterworfen, auch ihnen nachteiligen.
14. Im Übertretungsfall sind sie angemessen zu bestrafen. Auch der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung kann gegen sie in Anschlag gebracht werden.
15. Alle anderslautenden früheren päpstlichen Regelungen, sonstige Anweisungen und Gesetze werden durch diese Bulle aufgehoben.
Das Ghetto bestand mit sehr kurzen Unterbrechungen bis zur militärischen Eroberung Roms durch die italienische Armee 1870.
70 n.Chr. die römischen Truppen des Kaiser Titus tragen eine Menora und anderes nach der Zerstörung des Tempels als Kriegsbeute von Jerusalem nach Rom
Ein nicht schönes Detail: 50 Kilogramm Gold verlangte SS-Obersturmbannführer Herbert Kappler von den römischen Juden, und zwar innerhalb von 36 Stunden, dann wären sie sicher vor der Deportation. Das Gold wurde gesammelt, davon 15 Kilo durch katholische Helfer, und pünktlich an Kappler übergeben.
Auch der Papst soll finanzielle Hilfe angeboten haben, sagen manche.
Ob er von der Razzia am 16. Oktober vorher wusste, ist nicht bekannt. Er hat sich auf jeden Fall nicht öffentlich gegen die Judenverfolgung ausgesprochen.
"Die Welt soll sehen, daß wir alles versucht haben, um in Frieden mit Deutschland zu leben."*
Papst Pius XII.
Am 16. Oktober begann der Abtransport der Juden Roms.
1022 wurden deportiert. 16 davon sind zurück gekommen, 15 Männer und eine Frau.
Interessanter Link:
http://books.google.de/books?id=vx16sY4iVXUC&pg=PA220&lpg=PA220&dq=r%C3%B6mische+juden+gerettet+versteckt&source=bl&ots=zsrjNFFC2i&sig=6zXRZ2JPIRQSg7Cb15GdL0esYG8&hl=de&sa=X&ei=_ZwGU-6BO4eX1AW354DIAg&ved=0CGUQ6AEwCjgK#v=onepage&q=r%C3%B6mische%20juden%20gerettet%20versteckt&f=false --------------------------------------------
And now for something completely different: Weil Rom in Italien liegt und Italiener, auch jüdische, ungemein gut kochen:
Artischocken auf jüdische Art - Carciofi alla giudea
Erst einmal die besonders harten Außenblätter abschälen,
dann mit einem scharfen Messer die
Außenblätter stutzen. Artischockenblätter
haben an der Spitze oft kleine Dornen. Die müssen auch gekappt werden. Wichtig ist es auch die kleinen Dornen auf den
Blätterspitzen, die im Inneren sein könnten abzuschneiden.
4 Artischocken erstmals putzen, aber sie
müssen ganz bleiben.
Die Blätter sind weich genug wenn man sie problemlos
durchbeißen kann. Am besten mit
einer Schere. Der Stängel soll auf nicht mehr als 4 cm gekürzt und
geputzt werden. Dann gibt man die Distelfrüchte in eine Schale mit viel
Wasser und dem Saft einer halben Zitrone (eigentlich bin ich nicht
sicher, dass es in diesem Fall sooo wichtig ist aber da es alle Rezepte
angeben halte ich mich abergläubisch dran). Ich frittiere in meiner
Wokpfanne, in der ich 0, 75l Maisöl auf mittlerer Flamme erhitzt habe.
(Soviel Öl halt, dass die Artischocken mit geöffneten Blättern, nach
unten gestellt und dem Stiel nach oben, bis zum Stielanfang, damit
bedeckt waren) Dann kommen die Artischocken hinein, deren Blätter wie
die einer Rose ich schon soweit möglich geöffnet habe, vor allem
durch Plattdrücken auf den Tisch, und werden zuerst von einer Seite und
dann von der anderen Seite frittiert. Pro Seite um die 10 Minuten. Bis
der Stiel halt weich ist. Dann dem Kopf und geöffneten Blättern nach
unten auf höherer Flamme mindestens weitere 15 Minuten frittiert bis sie
richtig braungebrannt und knusprig sind. Auf Küchenpapier abtropfen
lassen, salzen und heiß servieren. Man kann sie ganz aufessen.
Zitiert aus: Die Lorbeerkrone http://www.dielorbeerkrone.com/2011/04/carciofi-alla-giudia-artischocken-nach.html
Wikipedia hat wieder viel geholfen!
*Gerhard Besier: Der Heilige Stuhl und Hitlerdeutschland. Die Faszination des Totalitären. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2004, ISBN 3-421-05814-8, S. 293 f.
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