(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des
religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin
Vom 27. Januar 2005
Präambel: Alle Beschäftigten genießen Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Keine Beschäftigte und kein Beschäftigter darf wegen ihres oder seines Glaubens oder ihres oder seines weltanschaulichen Bekenntnisses diskriminiert werden. Gleichzeitig ist das Land Berlin zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet. Deshalb müssen sich Beschäftigte des Landes Berlin in den Bereichen, in denen die Bürgerin oder der Bürger in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen ist, in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis zurückhalten.
§ 1: Beamtinnen und Beamte, die im Bereich der Rechtspflege, des Justizvollzugs oder der Polizei beschäftigt sind, dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen. Das gilt im Bereich der Rechtspflege nur für Beamtinnen und Beamte, die hoheitlich tätig sind.
§ 2: Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag in den öffentlichen Schulen nach dem Schulgesetz dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen. Dies gilt nicht für die Erteilung von Religions- und Weltanschauungsunterricht.
http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/iaf/page/bsbeprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VerfArt29GBE2005pP2&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0
Mein Konflikt
Erstens:
Gott, an den ich nicht glaube, würde doch, wenn es ihn gäbe, nicht wollen, dass das Haar (Frauenhaar), welches Er erschaffen hat und dem Er zu wachsen gebot bzw. auszufallen, je nachdem, geschoren oder unter Tuch / Scheitel versteckt werden muß. Das macht überhaupt keinen Sinn, nicht einmal für Gott. Er hat angeblich das Universum und alles Existierende erschaffen, benötigt aber als Beweis unserer Zuneigung das Tragen einer Kopfbedeckung? Oder das Essen von Fisch am Freitag?
Zweitens:
Alle vorgebrachten Tanach-, Bibel-, bzw. Koranstellen, die die Verhüllung der Frau verlangen, sind höflich gesagt, vage und, wenn sie denn meinen, was interpretiert wird, halten wir uns denn ansonsten an jedes Wort dieser sehr alten Bücher? Nein, tun wir nicht. Wir wählen selektiv, was unseren heutigen Interessen dient.
Drittens:
Die Behauptung, Männer würden beim Anblick von weiblichem Haupthaar derart in Erregung verfallen, dass sie nicht an sich halten können und übergriffig werden müssen, zeichnet ein verzweifelt trauriges Bild vom Mann und ist hoffentlich unglaubwürdig.
Viertens:
Was löst unbedecktes Haar, respektive Arme, Beine, etc. von Männern bei Frauen aus?
Fünftens:
Was bringt gebildete Frauen dazu, das Tragen eines Kopftuches / Scheitels als gottgefällig anzusehen? Bitte, ein Kopftuch!?
Sechstens:
Beschneidung kleiner Jungs kann ich akzeptieren, auch wenn es sicher weh tut, aber es ist wenigstens hygienisch und beraubt die zukünftigen Männer keiner Genüsse. Beschneidung von Mädchen ist ein Verbrechen. Punkt.
Siebtens:
Alle großen Weltreligionen, ins Extrem getrieben, sind frauenverachtend. Angstbesessene Männer dürfen ihrer bösartigen Unkenntnis und daraus resultierenden Arroganz freien Lauf lassen.
Achtens:
Meine Vorstellung von Freiheit besteht darin, dass jeder tun und lassen darf, das niemand anderen in seiner Freiheit einschränkt oder beschädigt. Das heißt auch, ein demokratisches Land darf nur verbieten, was die Freiheit der Vielen gefährdet.
Meine unbeantworteten Fragen bezüglich des Kopftuchverbotes
Ich wiederhole, ich persönlich lehne das Tragen von Kopftüchern und ähnlichem im Dienst von religiösem Gehorsam grundsätzlich ab.
Aber. Aber wenn es für andere so sehr ein Teil ihrer Selbstdefinition ist?
Schadet es den Schülern, wenn ihre Lehrerin Kopftuch trägt? ich weiß es nicht.
Eine Richterin mit Kopftuch und dem geleisteten Schwur aufs Grundgesetz, kann sie nicht Recht sprechen? Ich weiß es nicht.
Verhaftet eine kopftuchtragende Polizistin keine Verbrecher?
Schaden wir uns, wenn wir Zeichen selbstempfundener religiöser Demut verbieten? Ich weiß es nicht.
Was tun diese ausgebildeten Frauen, wenn wir ihnen bestimmte Berufe verbieten?
Politischer Islamismus ist höchst gefährlich.
Jede Religion, die Politik bestimmt lehne ich ab.
Aber. Aber können wir unsere liberale Demokratie durch Ausgrenzung schützen?
Oder führt die Ausgrenzung zu dem, was wir eigentlich vermeiden wollen?
In der Konfrontation mit Extremisten könnten wir vielleicht unversehens, ohne es zu wollen, gegen unsere Absicht, selber solche werden.
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.