Mittwoch, 31. Juli 2013

Der Bundestag zum Spielen



In Vorbereitung auf die Wahl im September, hier eine Möglichkeit, den jetzigen Bundestag besser kennenzulernen.

http://www.spiegel.de/flash/flash-22868.html

Der Deutsche Bundestag ist die erste Kammer des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin. Er wird im politischen System als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt vom Staatsvolk gewählt (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG i. V. m. Art. 38 GG). Die gesetzliche (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BWahlG) Anzahl seiner Mitglieder beträgt 598. Die tatsächliche Anzahl ist aufgrund von Überhangmandaten meist höher. (Wiki)

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Jakob Maria Mierscheid (* 1. März 1933 in Morbach, Rheinland-Pfalz) ist ein fiktiver deutscher Politiker (SPD) und seit 1979 Mitglied des Deutschen Bundestages. 


http://de.wikipedia.org/wiki/Jakob_M._Mierscheid 

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GRUNDGESETZ DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Art 20  

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 

Art 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

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