Dienstag, 13. August 2013

PROTEST UND DIE OLYMPISCHE CHARTA - PROTEST AND THE OLYMPIC CHARTA


Wiki schreibt:
Am 30. Juni 2013 unterzeichnete Präsident Wladimir Putin ein Gesetz auf föderaler Ebene, das jegliche positiven Äußerungen über Homosexualität in Anwesenheit von Minderjährigen oder über Medien wie das Internet unter Strafe stellt. Der Staat erkennt keine gleichgeschlechtliche Partnerschaften an und verbietet seit dem 3. Juni 2013 auch die Adoption durch gleichgeschlechtliche Ehepaare im Ausland.

Zitat aus der Süddeutschen Zeitung vom 11. Juli 2013:

Wer Informationen verbreitet, die bei Kindern und Jugendlichen "auf eine nicht traditionelle sexuelle Einstellung abzielen", muss künftig bis zu eine Million Rubel (etwa 25 000 Euro) Strafe zahlen. Betroffen ist auch die entsprechende "Propaganda" durch Ausländer. Sie können festgenommen und des Landes verwiesen werden.

Ich hatte gestern auf Facebook vorgeschlagen, dass die deutschen Sportler doch regenbogenfarbene Sportkleidung zu den Olympischen Spielen in Sotschi tragen könnten, um ihre Haltung zu dem, mit großer Mehrheit, von der Duma verabschiedeten "Gesetz zum Schutz Minderjähriger vor homosexueller Propaganda", zu demonstrieren.

Aber heute las ich dies, was die offiziellen Möglichkeiten des Protestes innerhalb der Olympischen Spiele betrifft:

OLYMPISCHE CHARTA

Regel 51 Werbung, Demonstrationen und Propaganda


51.3. Jede Demonstration oder politische, religiöse oder rassische Propaganda ist an den olympischen Stätten, Austragungsorten oder in anderen olympischen
Bereichen untersagt.
Durchführungsbestimmung zu Regel 51
1. Auf der Person, auf Kleidung, Zubehör oder – allgemeiner – auf jedwedem Kleidungsstück oderAusrüstungsgegenstand, die von Athleten oder anderen
Teilnehmern an den Olympischen Spielen getragen oder benutzt werden, darf keinerlei Form von Werbung oder gewerblicher oder anderer Propaganda erscheinen mit Ausnahme – wie in Absatz 8 definiert – der Angabe des Herstellers des betreffenden Artikels oder Ausrüstungsgegenstandes,
sofern diese Herstellerbezeichnung nicht auf eine ostentative Weise zu Werbezwecken angebracht ist.
...
Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieser Klausel kann die Disqualifikation und den Entzug der Akkreditierung der betroffenen Person nach sich ziehen.
Die diesbezüglichen Entscheidungen der IOC- Exekutivkommission sind endgültig. 

Russische Föderation, Reise - und Sicherheitshinweise:
Homosexualität ist in Russland nicht strafbar. Jedoch ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft gering.
Das föderale Gesetz gegen "Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen" ist am 30. Juni 2013 in Kraft getreten. Durch das Gesetz drohen auch Ausländern bei Weitergabe von Informationen, öffentlicher Demonstration und Unterstützung von Homosexualität Geldstrafen in Höhe von bis zu 100.000 Rubel (rund 2.300 Euro), bis zu 15 Tage Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation.
Es wird auf jüngste Vorfälle von Gewalt von nicht-staatlicher Seite hingewiesen, in denen es zu Übergriffen auf Homosexuelle und gleichgeschlechtliche Paare gekommen ist. Weitere gewalttätige Übergriffe, insbesondere bei öffentlichem Zeigen gegenseitiger Zuneigung, sind nicht auszuschließen.
In den russischen Regionen St. Petersburg, Leningrader Gebiet, Kostroma, Archangelsk, Rjasan Magadan, Nowosibirsk, Krasnodar, Samara, Baschkortostan und Kaliningrad bestehen bereits Gesetze, wonach die öffentliche Demonstration und Unterstützung von Homosexualität, sogenannte "Propaganda für Homosexualität", mit Geldstrafen geahndet werden kann.

OLYMPIC CHARTER

Chapter 51 Advertising, Demonstrations.Propaganda

51.3.
No kind of demonstration or political, religious or racial propaganda is permitted in any Olympic sites, venues or other areas.

By-law to rule 51
1. No form of publicity or propaganda, commercial or otherwise, may appear on persons, on sportswear, accessories or, more generally, on any article of clothing or equipment whatsoever worn or used by the athletes or other participants in the Olympic Games,
except for the identification – as defined in paragraph 8  – of the manufacturer of the article or equipment concerned, provided that such identification shall not be marked conspicuously for advertising purposes.
...
Any violation of the provisions of the present clause may result in disqualification or
withdrawal of the accreditation of the person concerned. The decisions of the IOC
Executive Board regarding this matter shall be final.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen